Erstgespräch
Manchmal ist der erste Schritt nicht so leicht. Vielleicht sind Sie noch unsicher, ob Psychotherapie das richtige für Sie ist oder was Sie bei einem ersten Gespräch erwartet.
Im Erstgespräch findet ein gegenseitiges Kennenlernen statt. Dabei sprechen wir darüber, was Sie zu einer Psychotherapie führt, welche Themen Sie beschäftigen, die aktuelle Situation und welche Erwartungen und Wünsche Sie an die Therapie haben.
Gemeinsam klären wir, ob eine weitere therapeutische Zusammenarbeit passend. Diese Entscheidung muss nicht bereits im Erstgespräch getroffen werden.
Das Erstgespräch ist ein wichtiger Teil der Arbeit und daher auch kostenpflichtig.
Frequenz und Dauer
Die Häufigkeit der Termine sowie die Gesamtdauer der Psychotherapie richten sich nach der individuellen Situation, dem Anliegen und den persönlichen Möglichkeiten.
Wie lange eine Therapie dauert, hängt unter anderem von den vereinbarten Therapiezielen und der jeweiligen Problematik ab. Eine genaue Dauer lässt sich daher im Vorfeld meist nicht festlegen.
Jede Psychotherapie ist ein individueller Prozess. Erste Veränderungen können sich bereits nach einigen Stunden zeigen, andere Themen benötigen mehr Zeit. Wie sich eine Therapie entwickelt, ist individuell und kann nicht vorhergesagt werden.
Verschwiegenheit
Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten sowie Klinische Psychologinnen/Klinische Psychologen und Gesundheitspsychologinnen/Gesundheitspsychologen unterliegen der gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht. Diese umfasst alle Geheimnisse, die ihnen im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit anvertraut oder bekannt werden.
Die Verschwiegenheitspflicht richtet sich nach § 45 Psychotherapiegesetz 2024 (PThG 2024) sowie § 37 Psychologengesetz 2013 (PlG 2013).
Kosten psychotherapeutischer Behandlung
Eine Einheit Psychotherapie (in Fachausbildung unter Lehrsupervision) kostet € 75,– und dauert insgesamt 60 Minuten.
Davon stehen 50 Minuten für die gemeinsame therapeutische Arbeit zur Verfügung; die verbleibenden 10 Minuten dienen der notwendigen Dokumentation.
Eine Rückverrechnung mit der Krankenkasse ist derzeit nicht möglich, da ich mich in Fachausbildung unter Lehrsupervision befinde. Daher ist der Kostensatz bereits reduziert.
Kosten klinisch-psychologische Behandlung
Eine Einheit klinisch-psychologischer Behandlung kostet € 100,– und dauert insgesamt 60 Minuten.
Davon stehen 50 Minuten für die gemeinsame therapeutische Arbeit zur Verfügung; die verbleibenden 10 Minuten dienen der notwendigen Dokumentation.
Für psychologische Behandlung ist ein Kostenzuschuss durch die Krankenkassen möglich. Dieser beträgt für die ÖGK € 33,70, für die SVS € 50,00 und für die BVAEB € 50,20.
Absageregelung
Im Falle einer Verhinderung bitte ich Sie, den Termin mindestens 24 Stunden vorher abzusagen. Bei einer späteren Absage oder bei Nichterscheinen wird die Sitzung in Rechnung gestellt.
